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Honorarüberprüfung

Viele Patienten klagen über ungerechtgertigte Arztrechnungen, die nicht der Behandlung in Umfang und Leistung entsprechen und demzufolge nicht von der Versicherung erstattet werden.

Es ist ratsam, Ihre Arztrechnung immer auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Denn sollte sie laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht korrekt erstellt worden sein, haben Sie Anspruch auf Korrektur.Dazu benötigen wir die Krankenunterlagen (Operationsbericht etc.) und die Liquidation.