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Behandlungsfehler

Die Bewertung ärztlichen Handelns und medizinischer Sachverhalte stellt die Beteiligten vor unlösbare Probleme. Insbesondere wenn eine Operation oder Therapie nicht den gewünschten Erfolg brachte oder mit Komplikationen verlief. Hier ist Fachwissen erforderlich, das wir für den Bereich Geburtshilfe und Gynäkologie (insbesondere operative Therapie und Onkologie) zur Verfügung stellen können.

Senden Sie dazu alle Unterlagen an unsere Anschrift. In wenigen Tagen bekommen Sie die Beurteilung des Sachverhaltes.

Es bieten sich zwei Schritte an:

  • Die Stellungnahme im Auftrag des Patienten oder Anwaltes bei Anhalt auf ein fehlerhaftes Verhalten.
  • Das Gutachten bei der Beurteilung von komplexen Problemen.